Corona-Schnelltest
Wir führen Antigenschnelltests nach § 4a TestVO ( Bürgertests ) durch.
Terminvereinbarung unter: 02204 73588
Bürgertestung
Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests:
1. Mitarbeiter und gegebenenfalls Besucher von Praxen, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen sowie Pflege- und Rettungsdiensten und im Öffentlichen Gesundheitsdienst. (Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4),
2. Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen.
3.Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Trifft keiner dieser Gründe zu, ist der Test privat zu zahlen (Kosten: 9,50 €)